Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse: B

Mindestalter

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

18 Jahre oder 17 Jahre

Fahrzeuge die Du fahren darfst

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Achtung: es kommt NICHT auf die Beladung des Zugfahrzeugs und des Anhängers an! Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugscheinen (Zugfahrzeug + Anhänger).

Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Theorieunterricht den Du besuchen mußt

12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
2 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema B1 – B2)

Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6 mal Grundstoff ausreichend.

Besondere Ausbildungsfahrten

5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Fahrerlaubnisklasse: BE

 

18 Jahre oder 17 Jahre

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

 

Theorieunterricht den Du besuchen mußt

Kein Theorieunterricht ist vorgeschrieben, Du darfst aber gerne zum Theorieunterricht kommen.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

3 x 45 Minuten Überlandfahrten
1 x 45 Minuten Autobahnfahrten
1 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Prüfungen

  • Praktische Prüfung

 

Erste-Hilfe-Kurs

Vor dem 21.10.2015 Führerschein erteilt bekommen?

Wer BE als Erweiterung beantragt und Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit acht Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minten) besucht hat, muss für den Antrag einen Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtseinheiten absolvieren.

Ausgenommen:

  • Ärzte, Zahärzte
  • staatlich anerkannte Ausbildungsberufe: Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Schwesternhelferin
  • Pflegediensthelfer
  • Sanitätsausbildung
  • rettungsdienstliche Ausbildung
  • Rettungschwinner mit Deutschen Rettungsschwimmerabzeichen in Silber oder Gold

 

Ausbildung ab 16 ½

Die Ausbildung ist identisch wie bei Klasse B.

Wenn keine Gründe gegen Deine Fahreigung sprechen (z.B. Punkte in Flensburg) und Deine Erzeihungsberechtigten zustimmen, kannst Du ab 16 ½ die Führerscheinausbildung für die Klassen B und BE beginnen.
Schon im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mußt Du mindestens eine Begleitperson angeben, die Dich später auf Deinen Fahrten bis zum 18. Geburtstag begleiten muss.

 

Die Begleitpersonen

Die Begleitpersonen sollen einen positiven Einfluss auf die Fahranfänger haben und müssen deshalb bestimmte Vorausstzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindesten 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
  • Bei zwei Punkten kann man einen Punkt mit einem FES-Seminar bei uns abbauen.

 

Die Prüfung

Frühestens drei Monate vor Deinem 17 Geburtstags kannst Du die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung.
Frühestens am 17. Geburtstag erhältst Du die Prüfbescheinigung und erst mit dieser darfst Du dann in Begleitung fahren.
Mit 18 erhältst Du dann den Kartenführerschein ohne weitere Prüfung; Du hast für den Umtausch drei Monate Zeit.

 

Rechtliches

  • Bei jeder Fahrt muß eine der in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren.
  • Die Klassen AM und L darfst Du ohne Begleitperson fahren.
  • Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
  • Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland (wird in Österreich anerkannt). Für die Klassen AM und L kann ein Kartenführerschein beantrag werden, mit dem Du dann die entsprechenden Fahrzeuge auch im Ausland fahren darfst.
  • Für Dich als Fahranfänger gilt die 0 ‰-Grenze. Auch die Begleitperson sollte keinen Alkohol getrunken haben, damit er auch seine Aufgabe wahrnehmen kann
  • Nicht mitführen der Prüfbescheinigung kostet ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 €.
  • Der Fahrzeughalter sollte seiner Kfz-Versicherung mitteilen, das sein Fahrzeug für „begleitetes Fahren“ genutzt wird. Dann kann die Versicherung, wenn nötig, angepasst werden.

Voraussetzung für B196

  • Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B,
  • 25 Jahre alt,
  • kein Fahrverbot.

 

Mindestalter

25 Jahre.

Die Fahrerschulung kann im Prinzip ein Jahr vor erreichen des 25. Geburtstages absolviert werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst (§ 6b FeV)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Bitte beachten: Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Nur in Deutschland.

 

Prüfungen

  • keine

 

Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Wichtig:
Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern. In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.

 

Bescheinigung und Führerschein

Nach Teilnahme an der B196-Fahrerschulung, stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus (diese berechtigt noch nicht zum führen der entsprechenden Fahrzeuge).

Die Bescheinigung ist ein Jahr nach Abschluss der Fahrerschulung gültig.

Mit dieser muß beim Straßenverkehrsamt eine neue Führerscheinkarte beantragt werden (biometrisches Bild notwendig); erst mit der neuen Führerscheinkarte (vorläufiger Führerschein für Deutschland möglich) dürfen entsprechende Fahrzeuge gefahren werden.

Fahrerlaubnisklasse: B-96

Theorie- und Praxisteil absolvieren (Reihenfolge beliebig).

Der Praxisteil wird mit dem Fahrschulauto und -Anhänger durchgeführt.

Bescheinigung über Teilnahme von der Fahrschule.

Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt vorlegen, neuen Führerschein bekommen.

Nicht notwendig: Erste Hilfe, Antrag beim Straßenverkehrsamt, Sehtest, Prüfungen.

 

Voraussetzung

Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B; kein Fahrverbot.

 

Mindestalter

18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren.

Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

Fahrzeuge die Du fahren darfst (§ 6a FeV)

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg überschreitet, aber 4.250kg nicht übersteigt.
Achtung: es kommt NICHT auf die Beladung des Zugfahrzeugs und des Anhängers an! Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugscheinen jeweils unter Punkt F.2 (Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 4250kg).

Prüfungen

  • keine

 

Bescheinigung und Führerschein

Nach Teilnahme an der B96-Fahrerschulung, stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus (diese berechtigt noch nicht zum führen der entsprechenden Fahrzeugkombinationen).

Mit dieser muß beim Straßenverkehrsamt eine neue Führerscheinkarte beantragt werden (biometrisches Bild notwendig); erst mit der neuen Führerscheinkarte (vorläufiger Führerschein für Deutschland möglich) dürfen B96-Kombinationen gefahren werden.